AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

  1. Geltungsbereich

Alle Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebens[1]jahr vollendet haben.

  1. Erfüllungsort

2.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

  1. Preisänderungsvorbehalt

3.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der

vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler

berechtigt, aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss einge[1]treten sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt

waren, den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in

dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem

Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte

aufwenden müssen.

3.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bun[1]desamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben

Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab

Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.

  1. Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den

gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht

einstandspflichtig.

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur

Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zuste[1]henden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder

veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

5.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl

ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädi[1]ger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung

o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der

vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag

gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.

5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflich[1]tet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmän[1]nisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß

und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

  1. Schadenersatz und Haftung des Händlers

6.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung

einer Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware nicht abgenommen

hat, schuldet der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als

pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachwei[1]ses bedarf. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass

dem Händler gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein

oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pau[1]schale entstanden ist.

6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche

Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem

Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind

oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmä[1]ßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

  1. Datensicherung

7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Repara[1]turarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder

wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor

eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert

werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt

werden können.

7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch

nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewähr[1]leistungsfrist aufrecht zu erhalten.

  1. Reparaturen

8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem

nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und

Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig

nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Ab[1]holscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungs[1]scheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so

ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später

unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in

Anspruch genommen wird.

8.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach

dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung

durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden

angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren

Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Be[1]schädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen

oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der

Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden

oder getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hier[1]von nicht berührt.

9.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen

Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er

in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des

Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt,

oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent[1]haltsort unbekannt ist.

9.4 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahr