AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
- Geltungsbereich
Alle Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebens[1]jahr vollendet haben.
- Erfüllungsort
2.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
- Preisänderungsvorbehalt
3.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der
vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler
berechtigt, aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss einge[1]treten sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt
waren, den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in
dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem
Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte
aufwenden müssen.
3.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bun[1]desamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben
Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab
Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.
- Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den
gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht
einstandspflichtig.
- Eigentumsvorbehalt
5.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur
Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zuste[1]henden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder
veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
5.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl
ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.
5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädi[1]ger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung
o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der
vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag
gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflich[1]tet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmän[1]nisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß
und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
- Schadenersatz und Haftung des Händlers
6.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung
einer Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware nicht abgenommen
hat, schuldet der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als
pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachwei[1]ses bedarf. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass
dem Händler gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein
oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pau[1]schale entstanden ist.
6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche
Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem
Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind
oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmä[1]ßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
- Datensicherung
7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Repara[1]turarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder
wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor
eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert
werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt
werden können.
7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch
nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewähr[1]leistungsfrist aufrecht zu erhalten.
- Reparaturen
8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem
nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und
Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig
nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Ab[1]holscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungs[1]scheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so
ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später
unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in
Anspruch genommen wird.
8.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach
dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung
durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden
angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren
Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Be[1]schädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.
- Schlussbestimmungen
9.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen
oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der
Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden
oder getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hier[1]von nicht berührt.
9.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er
in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt,
oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent[1]haltsort unbekannt ist.
9.4 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahr